- Bei Überschreitung der Angelzeit kann nach bezahlt werden. Pro Rute und Stunde 1,50 €
Jegliches Anfüttern ist untersagt.
- Der am Haken befindliche Fisch muss mit einem Kescher aus dem Wasser gehoben werden.
- Der Fisch ist danach durch Abschlagen zu betäuben, durch Abstechen zu töten und zuletzt
vom Haken zu lösen.
- Fische am Gewässer auszunehmen ist strengstens verboten.
- Jeder Angler hat seinen Angelplatz sauber und aufgeräumt zu verlassen.(Sehne, Haken, etc.
gehören in die Mülltonnen)
- Das Fischen ist nur mit Einzelhaken erlaubt.
- Jeder Angler ist verpflichtet, die Natur, die Landschaft und die anderen Lebewesen vor
Beeinträchtigung und Störung zu schützen.
- Graskarpfen sind zurückzusetzen.
- Kinder unter 12 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen.
- Köderfische sind nicht erlaubt.
- Angler, die die Teichordnung verletzen oder missachten, müssen das Angeln einstellen, die
Anlage verlassen und sind für den entstandenen Schaden haftbar.
- Dies gilt auch für Angler, die die Rutenanzahl überschreiten.
- Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.